Affiliate-Partnervereinbarung (GunKey)
Stand: März 2026
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1. Status und Selbstständigkeit
Der Affiliate tritt als selbstständiger Kooperationspartner auf. Diese Vereinbarung begründet kein Arbeitsverhältnis, kein Dienstverhältnis und keine Weisungsgebundenheit. Der Affiliate ist für die Organisation seiner Tätigkeit sowie die Versteuerung seiner Einnahmen allein verantwortlich.
2. Steuerliche Pflichten und Sozialversicherung
GunKey führt für den Affiliate keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge ab. Der Affiliate erklärt ausdrücklich:
- Dass er alle Einkünfte aus dieser Tätigkeit ordnungsgemäß beim zuständigen Finanzamt anmeldet.
- Dass er für seine eigene soziale Absicherung (Kranken-, Renten- und Unfallversicherung) Sorge trägt.
- Dass er GunKey von allen Ansprüchen Dritter (insbes. Sozialversicherungsträger oder Finanzbehörden) freistellt, die aus einer fehlerhaften Einschätzung seines Status resultieren.
3. Provision und Abrechnung
Provisionen werden ausschließlich auf Basis tatsächlich realisierter und bezahlter Umsätze gewährt. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren. Der Affiliate ist verpflichtet, seine steuerlichen Stammdaten (insb. USt-ID oder Kleinunternehmerstatus) aktuell zu halten.
4. Verbot von Spam und Missbrauch
Unzulässige Werbeformen (Spam, Irreführung) führen zur fristlosen Kündigung und zum Verlust aufgelaufener Provisionsansprüche.
Hinweis: Mit der digitalen Bestätigung im Affiliate-Portal wird dieser Vertrag rechtswirksam Bestandteil der Zusammenarbeit.